Klaus

Convention on the Rights of the Child - Article 35

 Fri, 28 Jul 2017 00:08:42 +0200 
States Parties shall take all appropriate national, bilateral and multilateral measures to prevent the abduction of, the sale of or traffic in children for any purpose or in any form.


Übereinkommen über die Rechte des Kindes - Artikel 35
Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten innerstaatlichen, zweiseitigen und mehrseitigen Maßnahmen, um die Entführung und den Verkauf von Kindern sowie den Handel mit Kindern zu irgendeinem Zweck und in irgendeiner Form zu verhindern.


#CRC #UNICEF
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