Klaus

Administratoren zwischen Datenschutz und Informationssicherheit

 Bonn, GermanyWed, 13 Jun 2018 15:13:56 +0200 
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Der Admin ist Pragmatiker: Systeme am Laufen halten, der Rest ergibt sich von selbst. Gleichzeitig ist er sich jedoch bewusst, dass es beim Umgang mit personenbezogenen Daten Grenzen gibt, über die der Datenschutzbeauftragte wacht. Dessen Ziele stehen jedoch oft im Widerspruch zur Sicherheit der Daten. Ein Konflikt, für den nicht selten der Rücken des Admins als Austragungsort herhalten muss.

Die Zielvorgaben von Informationssicherheitsbeauftragten (ISB) und Datenschutzbeauftragten (DSB) sind nicht immer kompatibel. Im operativen Tagesgeschäft soll der Administrator den Betrieb der IT sicherstellen, sieht sich aber hin und wieder widersprüchlichen Anforderungen dieser beiden Beauftragten ausgesetzt.


Der Gesetzgeber sieht vor, dass der Datenschutzbeauftragte keine Weisungsbefugnis hat. Deshalb liegt es an der Geschäftsführung zu regeln, wer die tatsächlich auszuführenden Maßnahmen zum Schutz der Datenverarbeitung vorgibt. Das kann der ISB oder die IT-Leitung sein. Denn dort liegen die organisatorischen Verantwortlichkeiten. Da die Fäden beim Administrator zusammenlaufen, hat er aus seiner Position die Möglichkeit, entsprechende Konflikte zwischen Datenschutz und Informationssicherheit zu erkennen und alle Beteiligten darauf aufmerksam zu machen.
Grundsätzlich gilt: Für die Informationssicherheit werden betriebliche Entscheidungen getroffen, in denen Risiko und Nutzen einander abgewogen werden. Beim Datenschutz gibt es konkrete gesetzliche Vorgaben. Innerhalb dieser Vorgaben ist der Spielraum für Entscheidungen weitaus geringer als in der Informationssicherheit. Im Zweifel stellt die eine Entscheidung aus Sicht des ISB nur ein wirtschaftlich kalkulierbares Risiko dar, aus Sicht des Datenschutzes möglicherweise einen Gesetzesverstoß, der eine Ordnungswidrigkeit darstellt.