Klaus
 Wed, 05 Jul 2017 01:01:11 +0200 
Warum die Ehe für alle vor dem BVerfG nicht scheitern wird - Verfassungsblog
Kaum hat der Bundestag das Gesetz über die Öffnung der Ehe beschlossen, wird es schon verfassungsrechtlich diskutiert. Für die zunehmend ausgedünnte Front der strammen Konservativen ist es ein offener und eklatanter Verfassungsbruch, der historisch ganz ohne Beispiel ist. Die anderen suchen nach Wegen, das, was hier gerade passiert ist, mit der bisher vorherrschenden Auslegung der Verfassung in Einklang zu bringen. Für denjenigen, der an verfassungstheoretischen Fragen interessiert ist, ist die Sache zunächst aus anderen Gründen interessant. Wie in allen Fällen, in denen politische und weltanschauliche Grundüberzeugungen persönlichster Art im Spiel sind, lässt sich beobachten, wie die jeweilige Grundüberzeugung wie vermittelt auch immer in die juristische Argumentation zu den entsprechenden Fragen hinüberwirkt.  Auf eine wundersame Weise deckt sich dann meist die persönliche Einstellung mit dem Ergebnis der juristischen Argumentation, nur dass dieses Ergebnis plötzlich einen ganz objektiven Charakter hat und die Person dahinter nicht mehr sichtbar ist. Das bin ja gar nicht ich, es ist die Verfassung! Das kann man natürlich machen, viele Juristen machen das so, und viele von diesen glauben es auch (manche sogar von sich selbst).